Objektschutz
Obkektschutz ist die Gewährleistung der Sicherheit von Objekten durch Bewachung. Er zielt darauf ab, die Beeinträchtigung der Funktion, die Zerstörung oder die Inbesitznahme eines Objektes durch Störer,
Kriminelle oder Feinde zu verhindern. Dabei soll die Nutzbarkeit und Funktionsfähigkeit des Objekts erhalten bleiben. Als Dienstleistung durch private Unternehmen wird die Bewachung von Objekten auch Separatbewachung genannt.
Gesetzliche Mindestanforderungen
Die Tätigkeit als interner Werkschutz-Mitarbeiter setzt keine gesetzliche Mindestqualifikation voraus. Wird der Werkschutz an einen externen Sicherheitsdienstleister vergeben, so müssen diese Mitarbeiter eine Unterrichtung nach § 34a GewO nachweisen können.
Rechtliche Pflichten und Befugnisse der Werkschutzmitarbeiter
Der Mitarbeiter des Werkschutzes übt gemäß § 13 StGB die Garantenpflicht, also die Rechtspflicht zum Schutz vor einer bestehenden Gefahrenquelle (sogenannter Überwachergarant) des Unternehmens aus.
Kommt der Werkschutzmitarbeiter dieser Pflicht nicht nach,
und ein Schadensereignis tritt dadurch ein, wird der Werkschutzmitarbeiter wie der Verursacher des Schadens strafrechtlich belangt. Hierzu ist es erforderlich, dass die Straftat in der Fahrlässigkeit strafbar ist.
Beispiel: Fahrlässige Körperverletzung durch Unterlassen.
Mit der SC Sicherheit UG erbringt die Unternehmensgruppe in Nürnberg, Fürth, Erlangen und Heilbronn die Sicherheitsdienstleistung selbst.
Da unsere Mitarbeiter innerhalb der Sec Concept Unternehmensgruppe qualifiziert werden, können wir besondere Anforderungen bedarfsgerecht erfüllen.
90% unserer Belegschaft sind Vollzeitkräfte, mehr als 75% besitzen die Sachkunde gem. §34a GewO oder eine höherwertigere Ausbildung.
In den Jahren 2020 und 2021 erbrachten wir 100% der Bewachungsstunden in Eigenleistung.