Grundgesetz / Grundrechte / Verfassungsprinzipien
In Deutschland herrscht Gewaltenteilung. Es gibt drei Gewalten:
- Judikative (richterliche Gewalt / Gerichte)
- Legislative (gesetzgebende Gewalt / Bundestag / -rat)
- Exekutive (ausführende Gewalt / Polizei / Sicherheitsbehörden)
Der Sinn ist gegenseitige Kontrolle und Schutz vor Missbrauch.
Grundrechte sind Schutzrechte des Bürgers gegenüber dem Staat, die im Grundgesetz (GG) verankert sind. Diese sind aber natürlich auch im Bereich Bewachung anderen Bürgern gegenüber zu beachten und daher für Wachdienstmitarbeiter wichtig.
Das Grundgesetz schützt den Bürger vor dem Staat und anderen Bürgern.
Menschenrechte (nicht einschränkbar):
- Art. 1: Die Menschenwürde ist unantastbar
- Art. 2: Recht auf freie Entfaltung der Person, Recht auf Leben, Recht auf körperliche Unversehrtheit, Recht auf Freiheit
- Art. 3: Alle Menschen sind gleich
Bürgerrechte (ggfs. einschränkbar):
- Art. 10: Brief-, Post-, Fernmeldegeheimnis
- Art. 12: Berufsfreiheit
- Art. 13: Unverletzlichkeit der Wohnung (Hausrecht!)
- Art. 14: Eigentum wird gewährleistet, aber verpflichtet!
- Art. 104: Zulässigkeit und Ausgestaltung der Freiheitsentziehung
Diese Unterteilung in Menschen und Bürgerrechte ist so aber nicht ganz richtig.
Tatsächlich gelten die Artikel im Grundgesetz unter Gesetzesvorbehalt, wobei lediglich Art. 1, Art. 3 und Art. 20 GG (Rechtsstaatsprinzip) nicht einschränkbar sind.
Ein Gesetz darf einen Artikel im Grundgesetz zwar einschränken, diese Einschränkung darf aber nur der Art sein, dass das Grundrecht im wesentlichen Kern erhalten bleibt.
Verfassungsprinzipien
Nach Art. 20 GG ist Deutschland ein Rechtsstaat. Hier werden die wichtigsten Prinzipien festgelegt. Demnach ist Deutschland außerdem ein demokratischer und sozialer Bundesstaat, und eine Republik.
Der Art. 20 schließt mit der Aussage im Abs. 4:
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.